Schenkung und Erbrecht
Vermeidung von Erbstreitigkeiten
Erbrechtliche Fragen spielen in der Kanzlei am Maschsee fast immer eine Rolle. Durch private Lebensumstände ist Rechtsanwältin Hogrefe-Scheffel mit diesem Gebiet in besonderem Maße vertraut.
Es muss nicht sein, dass rechtliche Auseinandersetzungen die Trauer über den Tod eines geliebten Menschen überschatten, wenn frühzeitig qualifizierter Rat eines Anwalts eingeholt wird. Aber auch eine Mediation zwischen Erben kann eine sinnvolle Lösung sein, um die schwierige emotionale Situation gemeinsam zu meistern. Sprechen Sie uns an!
Erbe und Pflichteil
Wenn die Eltern ein sog. Berliner Testament errichtet haben, soll ich als „Kind“ dann den Pflichtteil geltend machen, wenn der erste Elternteil verstorben ist? Was ist überhaupt ein Pflichtteil und wer ist pflichtteilsberechtigt? Wie berechnet sich der Pflichtteil und der Resterbteil nach dem Tod des Letztversterbenden? Was geschieht, wenn es zu Lebzeiten bereits Schenkungen an einen Angehörigen gegeben hat?
Testament
Ein Testament ist eine Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge, für die es aus Sicht des Erblassers gewichtige Gründe geben kann. Andererseits können falsche Formulierungen ein Testament unwirksam machen oder anders, als vom Erblasser gewollt, ausgelegt werden, mit von diesem nicht beabsichtigten Folgen. Um dies zu verhindern, berät Sie Rechtsanwältin Hogrefe-Scheffel in der Kanzlei am Maschsee gern auch bei der Abfassung von Testamenten.
Diese Beratung umfasst bei Bedarf auch alle wesentlichen Aspekte des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Es ist keine Frage des Lebensalters: Sie sind absehbar vorübergehend oder längerfristig nicht in der Lage, die Dinge des täglichen Lebens zu regeln. Für diesen Fall sollte dem Ehe- oder Lebenspartner oder einer sonstigen Person des Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt und zugleich eine Patientenverfügung errichtet werden. Was sich dahinter verbirgt und wie wichtig dies in jeder Lebensphase sein kann, erfahren Sie in der Kanzlei am Maschsee. Aufgrund der langjährigen Erfahrung und Vielzahl der anwaltlich beurkundeten Vollmachten und Verfügungen wird nach den speziellen persönlichen Bedürfnissen das Schriftstück detailgenau aufgesetzt und unterzeichnet.
Wichtig: Der persönliche, meist gesundheitliche Notfall darf nicht bereits eingetreten sein, sodass frühzeitig für diesen Ausnahmefall vorgesorgt werden sollte, auch schon in jüngeren Jahren.