Sonstige Kindschaftssachen
Anfechtung der Vaterschaft
Unter Kindschaftssachen wird im Wesentlichen die Anfechtung der Vaterschaft oder – positiv gesagt - die Anerkennung der Vaterschaft verstanden. Was ist zu tun, wenn Sie plötzlich meinen, das während der Ehe gemeinsam aufgezogene Kind stammt von einem anderen? In die Schlagzeilen geraten ist dieses Rechtsgebiet durch geheime Vaterschaftests oder das sog. Kuckucksei.
Kindeswohl
Dieser Rechtsbereich ist in besonderem Maße durch das Wohl des Kindes geprägt, das nach dem Willen des Gesetzgebers niemals ohne rechtlichen Vater sein soll. Nicht selten wollen aber auch Väter, die ein Kind während des bisherigen Lebens begleitet haben, die Vaterschaft gar nicht aufgeben, ungeachtet der rechtlichen Möglichkeiten.
Wahrer Vater und Scheinvater
Wenn während der Scheidung ein außereheliches Kind geboren wird, wird dieses automatisch Kind der Ehe. Aber keine Sorge: Hiergegen ist ein Kraut bzw. ein rechtliches Mittel gewachsen, nämlich der gemeinsame Gang zum Jugendamt, wo die wahre Vaterschaft durch entsprechende Erklärung der drei beteiligten Personen erklärt werden kann und so die Scheinvaterschaft endet.
Auch in diesem sensiblen Bereich ist guter Rat des Fachanwalts für Familienrecht gefragt.