Trennung und Folgen

Die Entscheidung, eine Beziehung, die Partnerschaft oder die Ehe zu beenden, fällt ebenso schwer, wie die Erkenntnis, dass meist beide Seiten zum Scheitern des ursprünglichen Lebensplans beigetragen haben. Deshalb ist auch seit vielen Jahren das Schuldprinzip nicht mehr Gegenstand der rechtlichen Regelungen rund um Trennung und Ehescheidung.

Mit dem Tag der Trennung stellen sich zahlreiche Rechtsfragen, die den frühen Weg zum Fachanwalt für Familienrecht sinnvoll machen.

So kann sich die Frage stellen, welchen Kindesunterhalt die Kinder beanspruchen können oder welchen Trennungsunterhalt der wirtschaftlich leistungsfähigere Ehegatte zu zahlen hat.

Auch der künftige Aufenthalt der gemeinsamen Kinder und das Umgangsrecht sind unmittelbar klärungsbedürftig, wenn einer der Ehegatten auszieht. Ebenso kann die Aufteilung von Vermögen, etwa von gemeinsamen Konten, den Rechtsrat von Ihrer Fachanwältin für Familienrecht erfordern, bevor es zu vollendeten Tatsachen und damit zu späterem Streit hierüber kommt.

Aber auch wenn Sie nur tatsächlichen, menschlichen Rat benötigen, wie es denn jetzt weitergehen soll, sprechen Sie uns an.

Mit Ihrer emotionalen Belastung sind Sie nicht allein!

Die Vorbereitung einer gütlichen Lösung und Vermeidung rechtlich langwieriger Verfahren ist unser Spezialgebiet im Rahmen der Mediation.


Scheidung

Die Ehescheidung beendet die Trennung. Für den Antrag auf Scheidung wird ein Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt benötigt.

Trennungsjahr

Hat Ihr Ehegatte den Scheidungsantrag vor Ablauf eines Trennungsjahres eingereicht? Hat Ihr Ehegatte Sie aufgefordert, mit seinem bzw. ihrem Anwalt die Scheidungsfolgen zu regeln und die Kosten zu teilen?

Scheidungsantrag sinnvoll?

Der Scheidungsantrag markiert das Ende der Ehezeit für den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich, sodass Sie frühzeitig von Ihrer Fachanwältin für Familienrecht prüfen lassen sollten, ob es in Ihrer Situation überhaupt sinnvoll ist, einen Scheidungsantrag zu stellen oder dem Antrag des anderen Ehegatten zuzustimmen.
Gleiches gilt für die Frage, ob Sie mit dem anderen Ehegatten „seinen“ bzw. „ihren“ Rechtsanwalt aufsuchen oder einen eigenen Anwalt beauftragen sollten.

Reicht ein Scheidungsanwalt für beide Ehegatten?

Beachten Sie hierbei, dass ein Rechtsanwalt schon standesrechtlich stets nur eine Seite vertreten kann, sodass nur bei Einvernehmen in allen Scheidungsfolgen – wie dies auch nach erfolgreicher Mediation der Fall ist – die Ehe unter Einschaltung nur eines Anwalts ohne Rechtsnachteile für den anderen Ehegatten geschieden werden kann.

Auch hier lohnt der frühe Weg zur Fachanwältin für Familienrecht, bevor unverrückbare Tatsachen geschaffen werden.